Rechtsprechung
LG Detmold, 11.09.1985 - 9 O 261/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 28.06.1990 - 8 B 64.90
Beurteilung des Vorliegens der Gläubigerbenachteiligung nach den Verhältnissen im …
Im vorliegenden Verfahren sind die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Entscheidung schon deshalb zuständig, weil das Landgericht Detmold den zunächst bei ihm anhängig gewesenen Rechtsstreit durch Beschluß vom 11. September 1985 - 9 O 261/85 - an das Verwaltungsgericht Minden verwiesen hat und diese Entscheidung die Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit bindet (§ 41 Abs. 2 VwGO).